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   OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20   

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OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20 (https://dejure.org/2020,13960)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 B 34/20 (https://dejure.org/2020,13960)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 2 B 34/20 (https://dejure.org/2020,13960)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das Verschulden des Gerichts zurück (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ein Beteiligter auch dann, wenn ein Verschulden des Beteiligten zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist oder die Fristversäumnis ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist bei pflichtgemäßem Verhalten des Gerichts voraussichtlich gewahrt worden wäre (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt nicht nur für offenkundige Mängel der Schriftform, sondern auch für Mängel bei der elektronischen Übermittlung, sofern der Mangel dem Transfervermerk, dem Prüfprotokoll oder dem Prüfvermerk ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11).

    Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren, wenn bei rechtzeitiger Erteilung des Hinweises eine Fristwahrung noch möglich gewesen wäre (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR [GK], Urt. v. 46410/99, Üner ./. NL 18.10.2006, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 59]; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2010 - 1 A 383/09, juris Rn. 9; Beschl. v. 28.06.2011 - 1 A 141/11, juris Rn. 47).

    Ob diese Beziehungen außer unter dem Aspekt des Privatlebens auch unter dem Aspekt des Familienlebens in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK fallen, kann offen bleiben, da nach der Rechtsprechung des EGMR nicht strikt zwischen beiden unterschieden werden muss (vgl. EGMR [GK], Urt. v. 18.10.2006, - 46410/99 - Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 59]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind im Rahmen der Abwägung folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländer zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]).

  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Dies setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG] und Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 21 [zu § 10 Abs. 1 AufenthG]).

    Gegen eine solche Auslegung spricht nicht die in § 10 Abs. 1 AufenthG zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, während eines noch nicht insgesamt abgeschlossenen Asylverfahrens den aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers allein durch die Regelungen des Asylgesetzes zu bestimmen und daneben grundsätzlich keinen humanitären Aufenthaltstitel zuzulassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31/14 - BVerwGE 153, 353 , Rn 12. und - zum Asylfolgeantrag - BVerwG, Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Eine Entscheidung, die von dem Bundesamt kraft Gesetzes (§ 24 Abs. 2 AsylG ) nach Stellung eines Asylantrages zu treffen ist, ist eben keine Entscheidung über diesen Asylantrag (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31/14, juris Rn. 16).

    Gegen eine solche Auslegung spricht nicht die in § 10 Abs. 1 AufenthG zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, während eines noch nicht insgesamt abgeschlossenen Asylverfahrens den aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers allein durch die Regelungen des Asylgesetzes zu bestimmen und daneben grundsätzlich keinen humanitären Aufenthaltstitel zuzulassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31/14 - BVerwGE 153, 353 , Rn 12. und - zum Asylfolgeantrag - BVerwG, Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 7 B 154.99
    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    In solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das Verschulden des Gerichts zurück (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 10 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

    Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren, wenn bei rechtzeitiger Erteilung des Hinweises eine Fristwahrung noch möglich gewesen wäre (vgl. BSG , Beschl. v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, juris Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 7 B 154.99, juris Rn. 1).

  • OVG Bremen, 23.04.2018 - 1 B 32/18

    Ausweisung, Aufenthalt - ärztliche Bescheinigung; ärztliches Attest;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Wenn der weitere Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zum Schutze seiner Grundrechte geboten ist, wird zudem vom Vorliegen der Regelerteilungsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG aufgrund einer Atypik abzusehen sein (vgl. ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2015 - 1 LB 10/15, juris Rn. 36 ff. und Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 32).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Nicht von entscheidender Bedeutung sind die Beziehungen des Antragstellers zu seiner Mutter und seiner Schwester, da keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit glaubhaft gemacht wurden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (vgl. EGMR , Urt. v. 17.4.2003, - 52853/99 -, Yilmaz ./. D, NJW 2004, 2147 [2148 - Rn. 44]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 10/15

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten -

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Wenn der weitere Aufenthalt des Antragstellers im Bundesgebiet zum Schutze seiner Grundrechte geboten ist, wird zudem vom Vorliegen der Regelerteilungsvoraussetzungen aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG aufgrund einer Atypik abzusehen sein (vgl. ausführlich OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2015 - 1 LB 10/15, juris Rn. 36 ff. und Beschl. v. 23.04.2018 - 1 B 32/18, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Es besteht die Gefahr, dass das Kind den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408

    Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

  • OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 A 383/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Verwurzelung bei lediglich

  • OVG Bremen, 15.04.2020 - 1 B 32/20

    Sicherstellung eines Hundes - beBPo; Formwirksam; Prüfprotokoll; Sicherer

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für in Deutschland geborenen und

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17

    Asylantrag; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; zielstaatsbezogenes

  • OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19

    Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer

  • VG Hamburg, 11.06.2013 - 5 K 476/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Schutzes des Familienlebens und des

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 2 LA 317/19

    BeBPo; EGVP; elektronische Form; elektronischer Rechtsverkehr; Hinweispflicht des

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 11 S 3001/94

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 100 Abs 1;

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19

    BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

  • VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 A 1512/11

    Passpflicht; Absehen von Passpflicht; Erfüllung der Passpflicht

  • VG Greifswald, 21.03.2013 - 2 A 587/11

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Kinder; Befreiung der Mutter von

  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
    Beantragt ein Ausländer die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass dadurch die Fiktionswirkung der § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG ausgelöst wird, kommt zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise die Erteilung einer sogenannten Verfahrensduldung in Betracht, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18, juris Rn. 30; OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 34).

    Je besser insoweit die Erfolgsaussichten des Aufenthaltserlaubnisbegehrens sind, desto eher sind die Voraussetzungen für eine Verfahrensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (effektiver Rechtsschutz als rechtliches Abschiebungshindernis) oder zumindest nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Ermessensduldung) erfüllt (BVerwG, a.a.O., Rn. 30; OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 34).

  • OVG Hamburg, 28.04.2021 - 6 Bs 26/21

    Sicherung des Aufenthalts eines Ausländers; Zumutbarkeit der vorübergehenden

    Auch in diesen Fällen kommt eine Verfahrensduldung allerdings in Fällen in Betracht, in denen das Gesetz eine Ausnahme von der Erteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum vorsieht (so zu § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG VGH Mannheim, Beschl. v. 20.9.2018, 11 S 1973/18, InfAuslR 2019, 12, juris Rn. 21; so auch OVG Bautzen, Beschl. v. 3.11.2020, 3 B 262/20, juris Rn. 14) oder eine im Inland bestehende, nach Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 6 Abs. 1 GG schützenswerte familiäre Beziehung, insbesondere zu noch minderjährigen Kindern, eine auch nur kurzfristige Unterbrechung der familiären Bindungen durch Ausreise unzumutbar erscheinen lässt (in diesem Sinne OVG Bremen, Beschl. v. 20.5.2020, 2 B 34/20, Asylmagazin 2020, 325, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.8.2017, 13 ME 213/17, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21

    Abschiebung; Ankündigungsfrist; Ankündigungspflicht; Bleiberecht; Duldung;

    Dies setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG] und Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 21 [zu § 10 Abs. 1 AufenthG]; OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 37).
  • OVG Bremen, 27.01.2021 - 2 B 293/20
    Je besser insoweit die Erfolgsaussichten des Aufenthaltserlaubnisbegehrens sind, desto eher sind die Voraussetzungen für eine solche Verfahrensduldung erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18, juris Rn. 30; OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 34).
  • VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23

    Antrag auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 4

    Eine hierdurch nicht geschützte Ausländerin muss daher grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ausland abwarten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 20. Mai 2020 - 2 B 34/20 -, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 27.01.2020 - 2 B 293/20

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde, Wohnsitzauflage für Geduldete,

    Je besser insoweit die Erfolgsaussichten des Aufenthaltserlaubnisbegehrens sind, desto eher sind die Voraussetzungen für eine solche Verfahrensduldung erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18, juris Rn. 30; OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 34).
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